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Leuchstoffröhren, Energiesparlampen, Entladungslampen
Entladungslampen (Leuchtstofflampen, Leuchtstoffröhren, Fluoreszenzlampen, Energiesparlampen, Quecksilber-/Natriumdampflampen, LED-Lampen) zählen zum Sonderabfall.
Gratisrücknahme über das EW Schaffhausen, Elektrofachgeschäft, die KBA Hard (Beringen) oder die SENS-Rücknahmestellen (www.sens.ch, Tel. 043 255 20 00).
Bitte immer unzerbrochen zurückbringen, da sonst giftige Gase austreten.
Herkömmliche Glühlampen gehören in den Kehricht.
Gratisrücknahme über das EW Schaffhausen, Elektrofachgeschäft, die KBA Hard (Beringen) oder die SENS-Rücknahmestellen (www.sens.ch, Tel. 043 255 20 00).
Bitte immer unzerbrochen zurückbringen, da sonst giftige Gase austreten.
Herkömmliche Glühlampen gehören in den Kehricht.
Wichtig
Leuchstoffröhren und Energiesparlampen gehören nicht in den Hauskehricht.
Um das Austreten von Schadstoffen zu verhindern, dürfen die Röhren und Lampen nicht beschädigt werden.
Um das Austreten von Schadstoffen zu verhindern, dürfen die Röhren und Lampen nicht beschädigt werden.