Kopfzeile
Inhalt
Testament
Ihr Testament können Sie zu Hause aufbewahren oder bei einer Bank, dem Willensvollstrecker, dem Begünstigten oder bei der kantonalen Amtstelle hinterlegen (im Kanton Zürich ist dies das Notariat am Wohnsitz des Testators).
Sobald das Notariat vom Ableben Kenntnis hat (Todesfallmeldung durch die Gemeinde, Mitteilung von Angehörigen, Todesanzeige oder jährliche Kontrolle bei der Einwohnerkontrolle) wird das Testament oder der Erbvertrag dem zuständigen Bezirksgericht zur Eröffnung eingereicht.
Sobald das Notariat vom Ableben Kenntnis hat (Todesfallmeldung durch die Gemeinde, Mitteilung von Angehörigen, Todesanzeige oder jährliche Kontrolle bei der Einwohnerkontrolle) wird das Testament oder der Erbvertrag dem zuständigen Bezirksgericht zur Eröffnung eingereicht.